Nach den geltenden Vorschriften und Gesetzen müssen alle thermischen Anlagen periodisch überprüft und gewartet werden.
Der Betrieb, die Verwaltung, die Kontrolle, die Wartung der Heizungsanlage und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeffizienz sind dem Verantwortlichen für die Heizungsanlage anvertraut. Der Verantwortliche für die Wartung der Heizungsanlage ist der Bewohner der Immobilie. In der Regel der Eigentümer. Bei einer zentralen Heizungsanlage (d.h. wenn keine thermoautonomen Anlagen vorhanden sind) ist der Verantwortliche der Wohnungsverwalter, der die Last auf den "Drittverantwortlichen" übertragen kann.
Periodisch müssen zwei Arten von Prüfungen durchgeführt werden:
1. Wartung: die Gesamtheit der Vorgänge, die dazu dienen, die Leistung der Geräte und/oder Komponenten im Laufe der Zeit zu erhalten, um die Sicherheit, die Funktionalität und die Eindämmung des Energieverbrauchs zu gewährleisten.
Die Häufigkeit der Wartung für jedes Gerät/jede Komponente wird vom Hersteller des Geräts angegeben, die Häufigkeit der Wartung wird daher vom Hersteller festgelegt und in der Betriebsanleitung angegeben. Normalerweise jedes Jahr.
Am Ende der Kontrollen stellt der Wartungstechniker einen Bericht über die Kontrollen aus und füllt die entsprechenden Teile des Anlagenheftes aus.
2. Energieeffizienz-Check (oder Rauch-Test oder blau-grüne Plakette).
Die Kontrolle der Energieeffizienz des Systems, einschließlich der Erstellung des Kontrollberichts, ist obligatorisch und muss während der Wartungsarbeiten durchgeführt werden, mit einer Häufigkeit, die je nach Leistung und den verschiedenen regionalen Bestimmungen variiert, im Allgemeinen für Haushaltssysteme alle 2 Jahre.